Goldstreifiger Prachtkäfer
Buprestis splendens (Fabricius, 1775)


© Nikola Rahmé
Systematik
Klasse: Insekten (Insecta)
Ordnung: Käfer (Coleoptera)
Familie: Prachtkäfer (Buprestidae)
Hauptmerkmale
Die Körpergröße von Buprestis splendens beträgt 14 – 22 mm. Flügeldecken und Halsschild glänzen metallisch gold- und smaragdgrün, teilweise bläulich. Die Naht der Flügeldecken hingegen sind kupferrot, purpur, oder gold. Der Körper entspricht dem typischen Habitus von Prachtkäfern mit geschlossenem Körperumriss.
Lebensraum (Habitat)
Buprestis splendens ist ein seltenes Urwaldrelikt und lebt in alten historischen Wäldern, vor allem die Wipfel von Kiefern (Picea) und Lärchen (Larix) werden zur Entwicklung bevorzugt besiedelt. Die Lebensräume der Tiere sind vorzugsweisen trocken und sonnenexponiert. Die Entwicklung erfolgt im Holz abgestorbener Stämme und Äste sowie in abgestorbenen Teilen noch lebender Bäume.
Biologie
Generell ist nur sehr wenig über die Biologie der Käfer bekannt. Die Larven der Käfer leben oligophag an abgestorbenen Stammteilen. Die Larvenentwicklung dürfte mindestens zwei Jahre dauern. Hohe Abweichungen hinsichtlich dieser Entwicklung sind jedoch aufgrund der Qualität des Nahrungssubstrats möglich.
Die adulten Käfer sind tagaktiv und flugfähig. Hauptaktivitätszeit ist während den Sommermonaten von Juli bis August. Die Paarung, die Nahrungsaufnahme und die Eiablage erfolgen in den Baumkronen, ihre Färbung dient der perfekten Tarnung und bietet Schutz vor Feinden.
Europa
in Bearbeitung!
Österreich
Historisch vereinzelte Nachweise gibt es aus den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark und Kärnten. Der einzige aktuelle Fund liegt aus der Bergsturzregion des Dobratsch („Schütt“) bei Villach vor. Ein weiteres Vorkommen in der Schneebergregion muss durch weitläufige Kartierungen geklärt werden.
Verbreitung in Natura 2000-Gebieten
Niederösterreich
AT1212A00 Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg – Rax
Kärnten
AT2112000 Villacher Alpe (Dobratsch)
Status Rote Liste Österreich
regional ausgestorben (RE)
Status FFH-Richtlinie
Anhang II und IV
Gefährdungsursachen
Als Ursachen der Gefährdung werden die fehlenden Zerfallsphasen in den Wäldern angesehen, da sich die Vorkommen der Käfer ausschließlich auf alte Relikt-Standorte beschränkt. Zudem ist eine zunehmende Fragmentierung geeigneter Lebensräume Grund für eine schwache Ausbreitungstendenz.
Mögliche Schutzmaßnahmen
Gezielte Schutzmaßnahmen sind absolut unumgänglich, bedürfen jedoch einer unzureichenden Erhebung und Auffindung potentiell geeigneter Lebensräume
- Erhalt sehr alter Kiefern und Lärchen in urständigen Nadelholzbeständen des Gebirges (z.B. Reliktföhrenwälder)
Erhaltungszustand
Bewertung des Erhaltungszustands für die Art „1085: Goldstreifiger Prachtkäfer“ in den biogeographischen Regionen Österreichs für die Berichtsperiode 2007 – 2012:
Alpine Region |
Verbreitungsgebiet |
Population |
Habitatfläche & Habitatqualität |
Zukunftsaussichten |
Einzelbewertung |
ungünstig-schlecht |
ungünstig-schlecht |
ungünstig-schlecht |
ungünstig-schlecht |
Trend |
unbekannt |
unbekannt |
unbekannt |
in Verschlechterung |
Gesamtbewertung |
ungünstig-schlecht |
Gesamttrend |
in Verschlechterung |
Kontinentale Region |
Verbreitungsgebiet |
Population |
Habitatfläche & Habitatqualität |
Zukunftsaussichten |
Einzelbewertung |
– |
– |
– |
– |
Trend |
|
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Gesamtbewertung |
Schutzgut kommt in der Region nicht vor. |
Gesamttrend |
|
Literatur
- Ellmauer, T. (Hrsg.) (2005): Entwicklung von Kriterien, Indikatoren und Schwellenwerten zur Beurteilung des Erhaltungszustandes der Natura 2000-Schutzgüter. Band 2: Arten des Anhangs II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Im Auftrag der neun österreichischen Bundesländer, des Bundesministerium f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Umweltbundesamt GmbH. Wien.
- Müller-Kroehling, S., et al. (2006): Artenhandbuch der für den Wald relevanten Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und des Anhanges I der Vogelschutz-Richtlinie in Bayern. Bayrische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.