Tiere & Pflanzen
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Der Schutz der FFH-Richtlinie bezieht sich auch auf wildlebende Tier- und Pflanzenarten, welche europaweit bedroht, selten oder endemisch sind und somit zu den „Arten von gemeinschaftlichem Interesse“ zählen. All diese Arten sind in den Anhängen II, IV oder V der Richtlinie aufgeführt, wobei einzelne Arten auf mehreren Anhängen gelistet sein können.
Anhang V: „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können.“ In diesem Anhang werden Tiere gelistet, welche potentiell der kommerziellen Nutzung unterliegen. Eine Entnahme aus der Natur bzw. Nutzung dieser Arten muss so geregelt sein, dass ein günstiger Erhaltungszustand aufrechterhalten bleibt und kann Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.
Auf den folgenden Seiten werden Ihnen alle für den Wald relevanten Tiere und Pflanzen Österreichs der Anhänge II, IV sowie V der FFH-Richtlinie vorgestellt. Für alle hier besprochenen Arten stellt der Wald einen wichtigen Lebensraum dar. Zur besseren Übersicht sind sie in diese Gruppen unterteilt: Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien & Reptilien, Insekten, Gefäßpflanzen und Moose.
Jeder Steckbrief enthält folgende Informationen:
- Hauptmerkmale
- Lebensraum (Habitat)
- Biologie
- Verbreitung in Österreich
- Allgemeine Gefährdungsursachen und Schutzmaßnahmen
Davon werden 100 Arten auf Anhang II, 111 Arten auf Anhang IV und 27 Arten auf Anhang V geführt.