Tiere & Pflanzen

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Der Schutz der FFH-Richtlinie bezieht sich auch auf wildlebende Tier- und Pflanzenarten, welche europaweit bedroht, selten oder endemisch sind und somit zu den „Arten von gemeinschaftlichem Interesse“ zählen. All diese Arten sind in den Anhängen II, IV oder V der Richtlinie aufgeführt, wobei einzelne Arten auf mehreren Anhängen gelistet sein können.

Anhang II:Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.“ Für diese Arten müssen besondere FFH-Gebiete (Schutzgebiete von gemeinschaftlichem Interesse) ausgewiesen werden. Außerdem werden im Anhang II prioritäre Tierarten aufgeführt, für deren Erhalt die Europäische Union eine besondere Verantwortung hat, da ihr Verbreitungsschwerpunkt in Europa liegt.
Anhang IV:Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse.“ Die in diesem Anhang gelisteten Tierarten sind – unabhängig von Schutzgebietsgrenzen – nach Art. 12 der FFH-Richtlinie zu schützen. In erster Linie gelten Tötungs-, Störungs-, sowie Fangverbot.

Anhang V:Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können.“ In diesem Anhang werden Tiere gelistet, welche potentiell der kommerziellen Nutzung unterliegen. Eine Entnahme aus der Natur bzw. Nutzung dieser Arten muss so geregelt sein, dass ein günstiger Erhaltungszustand aufrechterhalten bleibt und kann Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.

Auf den folgenden Seiten werden Ihnen alle für den Wald relevanten Tiere und Pflanzen Österreichs der Anhänge II, IV sowie V der FFH-Richtlinie vorgestellt. Für alle hier besprochenen Arten stellt der Wald einen wichtigen Lebensraum dar. Zur besseren Übersicht sind sie in diese Gruppen unterteilt: Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien & Reptilien, Insekten, Gefäßpflanzen und Moose.

Jeder Steckbrief enthält folgende Informationen:

  • Hauptmerkmale
  • Lebensraum (Habitat)
  • Biologie
  • Verbreitung in Österreich
  • Allgemeine Gefährdungsursachen und Schutzmaßnahmen
Zum aktuellen Zeitpunkt kommen in Österreich 169 Tierarten, welche in den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie zu finden sind, vor.
Davon werden 100 Arten auf Anhang II, 111 Arten auf Anhang IV und 27 Arten auf Anhang V geführt.

 

 
Käfer

Käfer

11 Steckbriefe
Säugetiere

Säugetiere

3 Steckbriefe
Amphibien

Amphibien

5 Steckbrief
Schmetterlinge

Schmetterlinge

4 Steckbriefe
Gefäßpflanzen

Gefäßpflanzen

3 Steckbriefe
Moose

Moose

5 Steckbriefe