Waldschutzgüter
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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bildet zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie ein bindendes rechtliches Instrument für den Naturschutz in der Europäischen Union. Alle Lebensraumtypen (LRT) und Arten, welche ihre Verbreitung in Europa haben und (potentiell) bedroht, selten oder endemisch sind, sind von „gemeinschaftlichem Interesse“.
Für alle im Anhang I (FFH-RL) aufgelisteten Lebensraumtypen (LRT) sowie für alle Arten der Anhänge II (FFH-RL) und I der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Diese FFH- und Vogelschutzgebiete bilden zusammen das Natura 2000-Schutznetzwerk. Viele Arten sind aufgrund ihrer Ausbreitungsfähigkeit zudem auf eine Vielzahl von solchen Schutzgebieten und eine gute Vernetzung (z.B. durch Flüsse, Hecken, etc.) der Gebiete angewiesen. Ein solcher europaweiter Verbund soll den genetischen Austausch von wildlebenden Populationen fördern.
Das vorrangige Ziel soll sein, diese Schutzgüter in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder diesen wieder herzustellen. Aus diesem Grund werden von jedem Mitgliedsstaat unterschiedliche und spezifische Indikatoren und Schwellenwerte erstellt, um den Erhaltungszustand jedes einzelnen Schutzguts bewerten zu können. Eine Bewirtschaftung der Lebensräume muss nicht immer einen Nachteil für einzelne Arten mit sich ziehen. Solange sich der Erhaltungszustand der Populationen nicht verschlechtert ist diese auch in Schutzgebieten möglich und oft sogar notwendig.
Um einen optimalen Schutz gewährleisten zu können, ist eine ausführliche Kenntnis der Schutzgüter eine Voraussetzung. Auf den folgenden Seiten finden Sie Steckbriefe zu allen Lebensraumtypen und Arten des Anhangs 2 der FFH-Richtlinie sowie weitere ausgewählte aus Anhang 4 und 5, mit Vorkommen in Österreich. Es werden Lebensraumtypen, Tiere und Pflanzen behandelt, welche einen Bezug zum Wald, zu waldbezogenen Sonderstandorten oder zur Forstwirtschaft haben.