Nachlese
Workshop „FFH-Buchenwälder und -Käfer“
Maßnahmen und mögliche Auswirkungen auf FFH-Waldschutzgüter
Donnerstag, 20. Oktober 2016, 9 Uhr bis 17 Uhr 30
ÖBf Unternehmensleitung, Pummergasse 10-12, 3002 Purkersdorf
Rund 60 TeilnehmerInnen beteiligten sich beim 1. Workshop der „Arbeitsplattform NATURA2000.Wald“ aktiv zum Thema „FFH-Buchenwälder und -Käfer – Maßnahmen und mögliche Auswirkungen auf FFH-Waldschutzgüter“. Informative Impulsvorträge zur Natura 2000- Buchenwaldbewirtschaftung und zu FFH-Waldschutzgütern führten zu spannenden Diskussionen im ersten Teil der Veranstaltung. Fragen aus der Praxis standen bei der Exkursion in einen Mullbraunerde-Buchenwald im Europaschutzgebiet Wienerwald – Thermenregion am Nachmittag im Mittelpunkt. In den anschließenden Arbeitskreisen wurden praxisrelevante forstliche Maßnahmen und mögliche Auswirkungen auf Schutzgüter gemeinsam thematisiert.
Begrüßung und Moderation
Gerald Plattner, Leiter des Naturraummanagements der ÖBf und Herbert Greisberger, Geschäftsführer des Biosphärenpark Wienerwald, sprachen mit Ihren Eröffnungsworten zentrale Themen der Natura 2000-Waldbewirtschaftung an:
- Eine gelungene Zusammenarbeit verschiedener Interessensgruppen setzt Austausch und Vertrauen voraus > das Zusammenkommen ist wichtig
- Das Konkrete wird einerseits gefordert, andererseits gefürchtet > gemeinsam Lösungen finden ist essentiell
- Die Diskussion um Natura 2000-konforme Waldbewirtschaftung soll zu neuem Leben erwachen und lösungsorientiert vorangetrieben werden > stellt eine Chance für das Projekt „Arbeitsplattform NATURA2000.Wald“ dar
Lisa Purker, die Moderatorin im Auftrag des Kuratorium Wald, betonte den partizipativen Ansatz des Projektes. Das Mitwirken von unterschiedlichen Natura 2000-Beteiligten ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Projekt. Drei kurze, ans Publikum gerichtete Abfragen ergaben ein sehr diverses Bild der TeilnehmerInnen bezüglich Herkunft, berufliches Umfeld und die Dauer der Beschäftigung mit Natura 2000:
Impulsvorträge
Gisela Pröll, Projektleiterin der „Arbeitsplattform NATURA2000.Wald“ beim Kuratorium Wald, stellte wichtige Eckpunkte des Projektes vor. Das Projekt zielt darauf ab, die Möglichkeiten der Waldbewirtschaftung im Hinblick auf FFH-Schutzgüter gemeinsam mit Natura 2000 Beteiligten zu analysieren, mögliche Auswirkungen von forstlichen Maßnahmen zu diskutieren und in Form eines Natura 2000-Praxishandbuchs zusammenzufassen. Sie betonte, dass das Natura 2000-Praxishandbuch keine gebietsbezogenen Managementpläne ersetzt und kein rechtlich verbindliches Instrument darstellt. Vielmehr sollen naturschutzfachliche Grundlagen für die Waldbewirtschaftung praxistauglich aufbereitet werden und dabei helfen, mögliche Auswirkungen von forstlichen Eingriffen / Maßnahmen auf Schutzgüter besser abschätzen zu können. Die Präsentation können Sie hier abrufen.
Thomas Ellmauer, Natura 2000 Experte beim Umweltbundesamt und Autor der GEZ-Studie, behandelte das Thema „Günstiger Erhaltungsgrad und Übersetzung in die waldbauliche Praxis“. In seinem Vortrag stellte er relevante Inhalte für die Waldbewirtschaftung aus der GEZ-Studie aus 2005 dar. Er betonte dabei die Notwendigkeit einer Überarbeitung der GEZ-Studie. Neue Erkenntnisse und Schutzgüter, die durch neue EU-Mitgliedsstaaten für Österreich an Relevanz erlangt haben, müssten durch Überarbeitung dieser Studie integriert werden.
Herr Ellmauer stellte die unterschiedlichen Indikatoren des Erhaltungsgrades sowie die Schwellenwerte vor. Herr Ellmauer betonte dabei, dass als Grundlage für die Schwellenwerte der GEZ-Studie vor allem Literatur herangezogen wurde und diese Schwellenwerte in einem Stakeholder-Prozess diskutiert wurden. Herr Ellmauer betonte zu Beginn seines Vortrags auch den Unterschied zwischen Erhaltungszustand und Erhaltungsgrad: Der Erhaltungszustand bezieht sich auf die Ebene des gesamten Verbreitungsgebiets von Lebensraumtypen und Arten bzw. auf die Ebene der biogeographischen Region. Der Erhaltungsgrad bezeichnet den lokalen Erhaltungszustand. Für den Erhaltungsgrad ist im Standard-Datenbogen eine dreistufige Bewertung (A, B, C) vorgesehen, die nicht mit der Skala für den Erhaltungszustand auf biogeographischer Ebene (FV, U1, U2) verwechselt werden darf. Den Vortrag von Thomas Ellmauer können Sie hier abrufen.
Georg Frank, von der Abteilung Schutzwald und Naturwaldreservate des BFW, startete seinen Vortrag zum Thema „Mögliche Strategien für eine Natura 2000-Waldbewirtschaftung – der integrative Ansatz“ mit einem anschaulichen Vergleich. Anhand des Beispiels, wie mit dem Thema Rauchverbot umgegangen wird, erläuterte Herr Frank die Begriffe Inklusion / Integration / Segregation / Exklusion / Extinktion: Würden wir uns im Stadium der Inklusion befinden, würde im Veranstaltungsraum der ÖBf geraucht werden. Integrativ war das Stadium, als es in den Gasthäusern RaucherInnen- und Nicht-RaucherInnentische gab und diese ohne Probleme nebeneinander existieren konnten. Heute ist man in Österreich im Stadium der Segregation, wo es RaucherInnen- und Nicht-RaucherInnenlokale gibt. In Spanien oder Italien, wo nur mehr außerhalb von Lokalen in gekennzeichneten Bereichen geraucht werden darf, wird Exklusion gelebt. Ein Beispiel für Extinktion in diesem Zusammenhang ist das Verbieten von Mentholzigaretten. Dieser Vergleich veranschaulicht mögliche Strategien der Waldbewirtschaftung:
- Inklusion: Unterschiedliche Ansprüche sind gleichrangig (z.B. Waldweide)
- Integration: Unterschiedliche Ansprüche auf Teilflächen; Grenzen zwischen den einzelnen Teilflächen sind fließend
- Segregation: Unterschiedliche Ansprüche auf Teilflächen; Grenzen sind festgelegt (z.B. Wald-Weide-Trennung)
- Exklusion: Trennung der Ansprüche (z.B. im Kletterpark sind Bäume zwar noch vorhanden, aber die Fläche entspricht nicht mehr dem ursprünglichen Wald)
- Extinktion: Auslöschung einzelner Ansprüche (z.B. Rodung aufgrund von landwirtschaftlichen Nutzungsansprüchen)
Herr Frank sieht vor allem den integrativen Ansatz als mögliche Strategie einer Natura 2000-Waldbewirtschaftung. Der Vortrag von Georg Frank ist unter diesem Link zu finden.
Hubert Bauer von den ÖBf (Forstbetrieb Wienerwald) gab Einblicke in die Praxis der „Buchenwaldbewirtschaftung im Natura 2000-Gebiet“ und behandelte dabei auch die Herausforderungen der Waldbewirtschaftung angesichts des Klimawandels. „Die Holzernte passiert zwischen September und März bei optimaler Weise extremer Trockenheit oder Frost. Beide Witterungsbedingungen kommen heutzutage nur mehr selten vor.“ Herr Bauer stellte neben den unterschiedlichen Maßnahmen bei der Waldpflege bzw. Endnutzung auch Naturschutzaktivitäten der ÖBf im Forstbetrieb Wienerwald vor. Mehr Informationen zum Vortrag über die waldbauliche Praxis der Buchenwaldbewirtschaftung gibt es hier.
Thomas Frieß vom Ökoteam, Institut für Tierökologie und Naturraumplanung, wies in seinem Vortrag unter dem Titel „Waldbewohnende Käfer – welche Waldstrukturen sind förderlich?“ auf die Vielzahl der waldbewohnenden Käfer hin und auf die Notwendigkeit in Lebensgemeinschaften zu denken, wenn es um waldbauliche Maßnahmen geht. Herr Frieß stellte ebenso die besonderen Lebensraumansprüche der FFH-Käfer vor und erklärte: „Selbst, wenn alle Bedingungen passen, muss es noch keine Vorkommen von beispielsweise dem Alpenbock geben“. Er betonte im Rahmen seines Vortrags die besondere Bedeutung von Totholz (v.a. starkes, stehendes und besonntes Totholz) für die geschützten Käfer. Aufgrund der unterschiedlichen Spezialisierung von Totholzkäfern, sei nicht allein die Quantität, sondern auch die Qualität / Vielfalt von Totholz entscheidend. Ebenso sei die räumliche Konnektivität eine wichtige Grundvoraussetzung für das Überleben der Käfer. Thomas Frieß´ Vortrag finden Sie hier.
Diskussion / Fragen aus dem Auditorium
„Wer ist an der Erstellung des Praxishandbuches beteiligt? Wer ist die Zielgruppe des Handbuches?“
> Frau Pröll unterstrich, dass das Einbinden unterschiedlicher Stakeholder bei der Erstellung des Praxishandbuchs jedenfalls ein großes Anliegen ist. Ein aktives Mitwirken möglichst vieler unterschiedlicher Natura 2000-Beteiligter und besonders von GrundeigentümerInnen ist erwünscht. WaldbewirtschafterInnen sind die Zielgruppe, an die sich das Natura 2000-Praxishandbuch richtet.
„Werden auch monetäre Bewertungen beziehungsweise Entschädigungszahlungen im Rahmen des Projektes behandelt?“
> Frau Pröll erklärte, dass das Thema Entschädigungen im Rahmen des Projektes nur berücksichtigt werden könne, sofern sich ein Arbeitskreis zu diesem Thema formieren würde. Der Fokus des Projektes liegt auf den FFH-Schutzgütern bzw. auf den möglichen Auswirkungen von forstlichen Maßnahmen auf Schutzgüter.
„Ergeben sich durch das Natura 2000-Praxishandbuch Einschränkungen für mich als BewirtschafterIn?“
> Frau Pröll betonte, dass es nicht darum gehe, verbindliche oder vorprüfungspflichtige Maßnahmen zu definieren – diese wären ohnehin nur auf Gebietsebene zu entscheiden. Es sollten lediglich naturschutzfachliche Grundlagen für die Praxis aufbereitet werden, um mögliche Auswirkungen von forstlichen Projekten auf FFH-Schutzgüter besser abschätzen zu können.
„Wie wird mit Haftungsfragen in Bezug auf Alt- und Totholz umgegangen?“
> In Bezug auf das Thema Totholz / Veteranenbäumen und die Haftungsfrage gibt es aus dem Publikum einen Hinweis auf die Studie der JKU Linz aus dem Jahr 2016. Diese können Sie hier abrufen: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma22/studien/pdf/umweltrechtliche-haftungsfragen.pdf
„Wie geht man mit konkurrierenden Schutzgütern um?“
> Herr Ellmauer betonte, dass es durchaus möglich ist, dass ein Schutzgut gefördert und ein anderes dadurch negativ beeinträchtigt wird. Eine Priorisierung von Erhaltungszielen ist deshalb notwendig. Allgemein sollten die Erhaltungsziele in Zukunft im Hinblick auf die Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes der Schutzgüter besser innerhalb ihres Vorkommens in den biogeographischen Regionen des jeweiligen Mitgliedslandes und weniger nur auf Natura 2000-Gebietsebene formuliert werden.
„Wie geht man bei Natura 2000 mit der Dynamik von Waldökosystemen bzw. mit der Sukzession um?“
> Herr Ellmauer erläuterte, dass Natura 2000 keinen statischen konservierenden Naturschutz fordert, sondern die Dynamik von Waldökosystemen berücksichtigt. Eine großflächige Ausweisung und Betrachtung von Buchenlebensraumtypen eröffnet daher auch Bewirtschaftungsspielräume, wenn dabei auf die Erhaltung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldstadien Rücksicht genommen wird.
„Wir wissen nicht, welche Maßnahmen für eine Verschlechterung relevant sind!“
> Dies wurde als allgemeiner Kritikpunkt an den Vorgaben zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Wäldern angesprochen. Aus Sicht der PraktikerInnen gibt es hier wesentliche Handlungsfelder und bessere Informationen müssen bereitgestellt werden. Dadurch wurde die Bedeutung des Projektes „Arbeitsplattform NATURA2000.Wald“ betont.
Exkursion in den Biosphärenpark Wienerwald und Diskussion zur waldbaulichen Praxis
Alexandra Wieshaider, ÖBf Leiterin im Biosphärenpark Wienerwald, führte die Exkursion in einen Waldmeister-Buchenwald nahe der Windischhütte im Biosphärenpark Wienerwald. An zwei verschiedenen Stationen wurden Fragen aus der Praxis der Waldbewirtschaftung aufgegriffen und deren Auswirkungen auf den günstigen Erhaltungsgrad diskutiert.
„Was entspricht im Buchenwald einer standortgerechten Baumartenzusammensetzung bzw. bis zu welchem Anteil darf Lärche in einen Buchenwald beigemischt werden?“
> Ein kleinflächiger Lärchenhorst im besichtigen Mullbraunerde-Buchenwald mit typischer Buchenbestockung beeinträchtigt den Erhaltungsgrad dieses FFH-Lebensraumtyps auf Gebietsebene nicht. Kleinflächige Horste sollten auch bei der Schutzgutkartierung miteinbezogen werden. „Es macht keinen Sinn, hier das Emmentalerkäse-Prinzip anzuwenden. Wir müssen unsere Erhaltungsziele großflächiger und vernetzter sehen“, so Experte Thomas Ellmauer. Eine großflächige Betrachtung des Lebensraums würde nicht nur die natürliche Walddynamik, sondern auch einen gewissen Grad an Dynamik und Flexibilität im Waldmanagement ermöglichen, was auch von den PraktikerInnen im Zusammenhang mit Natura 2000 gefordert wird.
„Wie vertragen sich die Z-Baumpflege und Durchforstung mit Natura 2000?“
> Aus Sicht eines Forstwirts müsste in dem besichtigen Buchenwald mit wenigen Z-Baum-Buchen die relativ bedrängte Lärche freigestellt werden, um einen wirtschaftlichen Ertrag zu erlangen. Herr Ellmauer sieht bei der Durchforstung oder beispielsweise der Z-Baum-Pflege innerhalb des Buchenwaldes keinen Widerspruch zu Natura 2000.
„Was entspricht der potenziell natürlichen Waldvegetation in diesem Buchenwald? Welche Baumarten dürfen hier vorkommen und welche nicht? Hat die Lärche hier eine Daseinsberechtigung, oder nicht?“
> Eine großflächige Bestandesumwandlung von einem Buchenwald in einen Lärchenwald wäre an einem potenziellen Buchenwaldstandort problematisch. Ein reiner Lärchenwald würde hier nicht der potenziell natürlichen Waldvegetation entsprechen. Die vorkommenden Lärchen im Exkursionsgebiet sind vermutlich jene der Wienerwald-Provenienz und künstlich eingebacht. Die potenziell natürliche Baumartenmischung wurde im Österreichischen Waldökopunktesystem für die unterschiedlichen Waldgesellschaften definiert. In einem Buchenwald ist die Buche dominant und obligat; beigemischte Baumarten wären z.B. Bergahorn, Spitzahorn und Hainbuche. In Bezug auf die Baumartenmischung ist somit eine gewisse Bandbreite festgelegt.
„Muss ich einen Eichen-Hainbuchenwald an einem potenziellen Buchenwaldstandort aufrechterhalten oder darf sich der Wald wieder zur potenziell natürlichen Vegetation zurückentwickeln?“
> Bei einem Eichen-Hainbuchenwald auf einem Buchenwaldstandort handelt es sich – aus wirtschaftlichen Überlegungen oder Tradition heraus – um eine sogenannte Ersatzgesellschaft. Er wird als Schutzgut im Standarddatenbogen angeführt und muss demnach auch erhalten werden. In diesem Fall geht es um konkurrierende Schutzziele: Es stellt sich die Frage, ob der Eichen-Hainbuchenwald in diesem Gebiet ein sehr hochwertiges Schutzgut darstellt, welches zum Beispiel höherrangiger als der Buchenwald zu werten ist, weil dieser hier stärker vertreten ist.
Arbeitskreise
Ab 16 Uhr diskutierten die TeilnehmerInnen in vier Gruppen zu den Themen „Forstliche Erschließung“, „Baumartenwahl“, „Forstliche Nutzung“ und „Alt- und Totholz“. Die einzelnen Arbeitskreise setzten sich aus 6 bis 12 TeilnehmerInnen und unterschiedlichen Interessensgruppen (BehördenvertreterInnen, BewirtschafterInnen, NGO-VertreterInnen, etc.) zusammen. Praxisrelevante Themen und konkrete Maßnahmen im Buchenwald, die mögliche Auswirkungen auf FFH-Schutzgüter umfassen, wurden formuliert und werden im Natura 2000-Praxishandbuch näher behandelt. Im Nachfolgenden werden die prioritären Punkte der jeweiligen Arbeitskreise zusammengefasst:
Beim Arbeitskreis „Forstliche Erschließung“ wurden folgende diskussionswürdige Themen für das Natura 2000-Praxishandbuch erarbeitet:
- Kleinflächige Bewirtschaftung setzt Aufschließung voraus – Ausnahme: prioritäre Lebensraumtypen
- Zeitlich und örtlich „richtiger“ Einsatz von Erntemaschinen
Aus dem Arbeitskreis „Baumartenwahl“ gingen folgende Kernthemen für das Praxishandbuch hervor:
- Das Einbringen von klimafitten, zum Teil gesellschaftsfremden Baumarten wie Douglasie, Roteiche, Kiefer und Tanne in Buchenwäldern
- Ergänzen der Naturverjüngung mit gesellschaftsheimischen, wirtschaftlich und ökologisch wünschenswerten Baumarten
- Berücksichtigen von unterschiedlichen Verjüngungsverfahren
- Beachtung der unterschiedlichen genetischen Herkünfte
Zu behandelnde Kernthemen für das Praxishandbuch aus dem Arbeitskreis „Forstliche Nutzung“ waren:
- Die Vielfalt von Waldbildern, Lebensraumtypen und Bestandsmerkmalen (Topografie, etc.) sind Herausforderungen für die Maßnahmendefinition und bedingen die Berücksichtigung einer Vielfalt von forstlichen Nutzungsformen
- Alt- und Totholzbelassung: Quantität und Qualität sind entscheidend > wie lässt sich das in der Praxis realisieren (Anfälligkeit für Windwurf, Wirtschaftlichkeit, etc.)? Wie geht man mit Richtwerten, beispielsweise 11 Stück Altholz / ha um?
Die TeilnehmerInnen des Arbeitskreises „Alt- und Totholz“ erarbeiteten folgende Themen:
- Haftungsfragen bezüglich Alt- und Totholz
- Anwendung des Vertragsnaturschutzes
- Berücksichtigen von Quantität und Qualität von Totholz
- Schaffung von Mindestanforderung für Alt- und Totholzbäume im Wirtschaftswald
Resümee
Im Resümee wurde vor dem Hintergrund der im Workshop aufgekommenen Fragen, noch einmal auf das Verhältnis des geplanten Natura 2000-Praxishandbuches zu bestehenden Rechtsmaterien und Managementplänen eingegangen: Das Ziel der Arbeitsplattform ist es nicht, ein rechtlich verbindliches Instrument zu schaffen oder vorprüfungspflichtige Maßnahmen zu formulieren. Ziele sind verbesserte Grundlagen für FFH-Schutzgüter zu schaffen und naturschutzfachliche Grundlagen für die Praxis aufzubereiten, sodass forstliche Eingriffe / Maßnahmen und deren mögliche Auswirkungen auf FFH-Schutzgüter besser abschätzbar werden. Die prioritären Themen der Veranstaltung fließen ins geplante Natura 2000-Praxishandbuch ein.
Die Veranstaltung wurde mit dem Hinweis auf den nächsten Workshop am 17. November zum Thema „FFH-Auenwälder und -Amphibien“ und der Bitte um aktive Teilnahme und Austausch während der Projektlaufzeit geschlossen.